Donnerstag, 3. Mai 2007

Warschauer Aktivisten gewinnen vor dem obersten Europäischen Gerichtshof

Große Freude bei den Freunden in Warschau: Das Verbot des Christopher-Street-Day- im Jahr 2005 war menschenrechtswidrig. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung der Kollegen von www.queer-nations.de:
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am heutigen Tag der Klage von Tomasz Bączkowski et. al und der Stiftung Równości - eine Menschenrechtsorganisation die den Warschauer CSD organisiert hat– zum Recht verholfen. Sie hatten die polnische Regierung verklagt, weil der CSD in Warschau untersagt wurde.
Der EuGH für Menschrechte urteilte einstimmig, dass eine Verletzung der Artikel 11 (Recht auf Versammlungsfreiheit), 13 (Das Recht auf effektive Rechtsmitteleinlegung) und 14 (Schutz vor Diskriminierung) vorgelegen hat.
Tomasz Bączkowski äußerte sich nach den Urteil: „Der Emanzipationsprozess der Lesben und Schwulen ist in Polen nun nicht mehr zu stoppen. Dies ist ein Sieg für die Demokratie.”